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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-180-1  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des § 82 GO
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Marie TertlingBezüglich:
VO/2015-180
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
29.09.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2014 der KiTa Küsterkoppel wurde erst nach dem Jahresabschluss 2014 vorgelegt, so dass die geforderte Nachzahlung nicht mehr zu lasten des alten Haushaltsjahres verbucht werden kann.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde für die KiTa Küsterkoppel mit Gesamtkosten für die amtsangehörigen Gemeinden in Höhe von 287.800,00 € gerechnet. Laut vorgelegtem Jahresabschlusses werden allerdings 304.238,83 € gefordert, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 16.438,83 € fällig wird.

 

.

Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegungsmonate durch die amtsangehörigen Gemeinden.

 

Während der Haushaltsplanung 2014 wurden für Osterhorn 84 Belegungsmonate (8 % der Kosten) veranschlagt. Tatsächlich haben Osterhorner Kinder die KiTa 116 Monate (111 % der Kosten) in Anspruch genommen.

 

Auf Osterhorn entfällt daher noch ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 10.075,04 €. Im Haushaltsansatz für 2015 sind bisher lediglich die Vorauszahlungsbeträge 2015 für die KiTas Küsterkoppel und Kirchenstraße vorgesehen, so dass es sich bei den genannten Kosten um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt.

 

Am 23.06.2015 wurde die Vorlage bereits in der Gemeindevertretung Osterhorn vorgetragen und die Nachzahlung i.H.v. 10.075,04 € abgelehnt.

 

Die Stadtverwaltung hat den Sachverhalt nochmals überprüft und keine Beanstandungen festgestellt. Es wurde zum Verständnis eine Gegenüberstellung von beiden KiTas erstellt.

 

In der Kita Kirchenstraße sind im Gegensatz zum Kita Küsterkoppel weniger Kinder untergebracht. Insgesamt ist eine Nachzahlung für die Gemeinde Osterhorn i.H.v. 10.289,39 EUR zu leisten. Diese Summe setzt sich aus 10.075,04 EUR für Kita Küsterkoppel und 214,35 EUR Kirchenstraße zusammen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Zahlung des Abrechnungsbetrages zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt 2015 wird mit zusätzlich anfallenden 10.075,04 € belastet. Die Kosten hätten normalerweise zu Lasten des Jahres 2014 gezahlt werden müssen.

 


Anlage/n:

Gegenüberstellung der KiTas

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung KiTa Küsterkoppel und Kirchenstr. (12 KB) PDF-Dokument (33 KB)    
Stammbaum:
VO/2015-180   Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des § 82 GO   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2015-180-1   Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des § 82 GO   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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