Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-180
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Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2014 der KiTa Küsterkoppel wurde erst nach dem Jahresabschluss 2014 vorgelegt, so dass die geforderte Nachzahlung nicht mehr zu lasten des alten Haushaltsjahres verbucht werden kann.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde für die KiTa Küsterkoppel mit Gesamtkosten für die amtsangehörigen Gemeinden in Höhe von 287.800,00 € gerechnet. Laut vorgelegtem Jahresabschlusses werden allerdings 304.238,83 € gefordert, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 16.438,83 € fällig wird.
Beanstandungen können verwaltungstechnisch nicht festgestellt werden.
Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegungsmonate durch die amtsangehörigen Gemeinden.
Während der Haushaltsplanung 2014 wurden für Osterhorn 84 Belegungsmonate (8 % der Kosten) veranschlagt. Tatsächlich haben Osterhorner Kinder die KiTa 116 Monate (111 % der Kosten) in Anspruch genommen.
Auf Osterhorn entfällt daher noch ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 10.075,04 €. Im Haushaltsansatz für 2015 sind bisher lediglich die Vorauszahlungsbeträge 2015 für die KiTas Küsterkoppel und Kirchenstraße vorgesehen, so dass es sich bei den genannten Kosten um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Zahlung des Abrechnungsbetrages zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt 2015 wird mit zusätzlich anfallenden 10.075,04 € belastet. Die Kosten hätten normalerweise zu Lasten des Jahres 2014 gezahlt werden müssen.
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