Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 20.04.2010 | VO/2010-564 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift über die Sitzung der Stadtvertretung vom 20.04.2010 wird wie folgt geändert:
Die Stadtvertretung beschließt: a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 70 für den Bereich Küsterkamp im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße Küsterkamp - als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. b.1 Die Begründung wird gebilligt. b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
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08.06.2010 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung der Stadtvertretung vom 20.04.2010 wird wie folgt geändert:
Die Stadtvertretung beschließt: a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 70 für den Bereich Küsterkamp im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße Küsterkamp - als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. b.1 Die Begründung wird gebilligt. b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 0 Enthaltungen |
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Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 5 | Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge ab dem 01.08.2010 | VO/2010-559 | |||||
Ö 6 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 7 | Klage E.ON Hanse AG | ||||||
N 8 | Grundstücksangelegenheiten hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages / Kaufvertrages für das Gelände Aldi / Küsterkamp | ||||||
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