Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-564
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Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Niederschrift über die Sitzung der Stadtvertretung vom 20.04.2010 enthält unter TOP 11 – Aufstellung des B-Planes Nr. 70 (Küsterkamp/ ALDI) folgenden Fehler:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanalge südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee - als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
b.1 Die Begründung wird gebilligt.
b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Das Verfahren ALLRIS hat diesen Fehler bei der Erstellung der Niederschrift automatisch aus der Vorlage VO/2010-538 „Aufstellung des B-Planes 70“ des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung übernommen.
Herr Jürgen Busse hat in der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.04.2010 den Sachverhalt richtig vorgetragen und beantragt, gemäß Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu beraten und zu beschließen. Da der Beschlussvorschlag in der Niederschrift zur Sitzung des Bauausschusses vom 30.03.2010 richtig protokolliert wurde und allen anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern bewusst war, dass der B-Plan Nr. 70 Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung war, handelt es sich bei dem Fehler um einen offensichtlichen Schreibfehler. Dieser offensichtliche Schreibfehler hat keinerlei Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift über die Sitzung der Stadtvertretung vom 20.04.2010 wird wie folgt geändert:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 70 für den Bereich Küsterkamp im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße Küsterkamp - als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
b.1 Die Begründung wird gebilligt.
b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
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