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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten) |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 15.11.2022 |
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SI/BWA/0032/22 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 6 |
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Geschwindigkeitsmessung Lindenstraße 26 |
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VO/2023-043 |
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Ö 7 |
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Energetische Quartiersentwicklung |
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VO/2023-099 |
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Ö 8 |
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Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss |
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VO/2023-104 |
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Ö 9 |
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PV Anlage Dörpstuv - Auftragsvergabe |
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VO/2023-108 |
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Ö 10 |
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Nachrüstung der Teichkläranlage Bokel mit einem Sprialsieb |
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VO/2023-116 |
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Ö 11 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich des "Buschkamp", östlich der Straße "Wiesengrund", südlich der "Glückstädter Straße" sowie westlich der "Lindenstraße" |
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VO/2023-115 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: - Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
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04.05.2023 - Bau- und Wegeausschuss Bokel |
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Ö 11 - (offen) |
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Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: - Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 4 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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09.05.2023 - Gemeindevertretung Bokel |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: - Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 8 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 12 |
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel
hier: Sachstandsbericht |
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VO/2023-117 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 14 |
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Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten) |
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N 15 |
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TÖB-Beteiligung im BImSchG-Verfahren - Errichtung von zwei Windkraft-Anlagen in Bokel (ERG Windpark Bokel GmbH & Co. KG), Az. G10/2021/343-344 - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB |
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N 16 |
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Vertragsangelegenheiten Windpark |
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N 17 |
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Bebauungsplan Nr. 7 - Kostenbeteiligung an den Erschließungskosten der Eigentümer des Grundstückes Nr. 4 |
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N 18 |
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Bauanträge |
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N 19 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 20 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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