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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 14.12.2021  
SI/GVO/0057/21  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 2 und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Wohngebiet "Kloster" für das Gebiet südlich "Kloster", westliche "Brander / Osterhorner Weg" und östlich der "Dorfstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-275  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Wohngebiet „Kloster“ südlich „Kloster“, westliche „Brander / Osterhorner Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt werden.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

   
    03.03.2022 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. r das Wohngebiet „Kloster“dlich „Kloster“, westliche „Brandet / Osterhorner Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsro aus Rellingen beauftragt werden.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Ö 7  
Einrichtung eines Wanderrastplatzes  
VO/2022-056  
Ö 8  
Spendenangelegenheiten 2021  
Enthält Anlagen
VO/2022-032  
Ö 9  
Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)  
Enthält Anlagen
VO/2022-002  
Ö 10  
Bestellung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl am 08.05.2022  
VO/2022-017  
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Grundstücksangelegenheiten, hier: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages      
N 15     Vertragsangelegenheiten      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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