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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-275  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Wohngebiet "Kloster" für das Gebiet südlich "Kloster", westliche "Brander / Osterhorner Weg" und östlich der "Dorfstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
03.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich der Straße "Kloster" und westlich des "Brander Wegs" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Nördlich, westlich und östlich grenzt bereits Wohnbebauung an das Plangebiet an, südlich sind landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden. Am westlichen Rand sind Gehölzstrukturen zu finden, die auf Ihre Schutzwürdigkeit zu prüfen sind. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Für die Verwirklichung dieses Vorhabens soll ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die Aufstellung erfolgt im "normalen" Verfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB mit zwei Beteiligungsschritten inklusive Umweltbericht. Das Plangebiet ist ca. 0,34 ha groß. Als erster Schritt in der Bauleitplanung ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen, um dann nachfolgend die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen sowie die Öffentlichkeit über das Planvorhaben zu informieren. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Wohngebiet „Kloster“ südlich „Kloster“, westliche „Brander / Osterhorner Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt werden.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


-/-
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Lageplan Geltungsbereich Katasterplan

Lageplan Geltungsbereich Luftbild
 

 

 

gez. Dieckmann

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 28.02.20_Luftbild BP02Ohorn (1993 KB)      
Anlage 2 2 28.02.20_Geltungsbereich BP02Ohorn (449 KB)      

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