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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-002  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Kenntnisnahme
03.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

3.426,83 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

3.326,83

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

100,00

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

3.426,83 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

3.326,83

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

100,00

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemeindevertretung Osterhorn zur Kenntnis.

 


Anlage/n:

Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Osterhorn 31.12.2021 (191 KB)      

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