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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-032  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
03.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 400,00 € zu verzeichnen, welche in Geld für die Förderung der Jugendhilfe gespendet wurden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.

 

Zuständigkeit:

Zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn.

 


Beschlussvorschlag:

Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der der Spenden ist der Vorlage beigefügt.


Anlage/n:

Spendenauflistung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SpendenOsterhorn2021 (327 KB)      

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