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Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Wohngebiet "Kloster" für das Gebiet südlich "Kloster", westliche "Brander / Osterhorner Weg" und östlich der "Dorfstraße" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner erläutert die Vorlage.
Es wird angefragt ob auf dem Grundstück Leitungsrechte liegen und ob es ein Überwegungsrecht für die Hochspannungsmasten gibt?
-Herr Werner teilt mit, dass diese Fragen von zuständigen Sachbearbeiter beantwortet werden.
Es wird angefragt, ob es der richtige Weg ist, dass ein Beschluss gefasst wird bevor die Flächen überhaupt gekauft sind?
-Herr Werner teilt dazu mit, dass durch einen Aufstellungsbeschluss noch keine Verpflichtungen entstehen und durch einen rechtzeitigen Beschluss aber Zeit im Verfahren gespart werden kann.
Beschluss:
- Für das Wohngebiet „Kloster“ südlich „Kloster“, westliche „Brandet / Osterhorner Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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