Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Wohngebiet "Kloster" für das Gebiet südlich "Kloster", westliche "Brander / Osterhorner Weg" und östlich der "Dorfstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2020-275 Bebauungsplan Nr. 2 und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für das Wohngebiet "Kloster" für das Gebiet südlich "Kloster", westliche "Brander / Osterhorner Weg" und östlich der "Dorfstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner erläutert die Vorlage.

 

Es wird angefragt ob auf dem Grundstück Leitungsrechte liegen und ob es ein Überwegungsrecht für die Hochspannungsmasten gibt?

-Herr Werner teilt mit, dass diese Fragen von zuständigen Sachbearbeiter beantwortet werden.

 

Es wird angefragt, ob es der richtige Weg ist, dass ein Beschluss gefasst wird bevor die Flächen überhaupt gekauft sind?

-Herr Werner teilt dazu mit, dass durch einen Aufstellungsbeschluss noch keine Verpflichtungen entstehen und durch einen rechtzeitigen Beschluss aber Zeit im Verfahren gespart werden kann.   


Beschluss:

 

  1. r das Wohngebiet „Kloster“dlich „Kloster“, westliche „Brandet / Osterhorner Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsro aus Rellingen beauftragt werden.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner