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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 25.11.2020  
SI/PWVW/0043/20  
Ö 5  
Bericht des Auschussvorsitzenden      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2021-126  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.


 

   
    09.06.2021 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    16.06.2021 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.
  6. Der § 3 Nr. 1 der Satzung wir gemäß den Beratungen angepasst.
     

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 8  
B-Plan Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-127  
Ö 9  
B-Plan Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße", hier Erschließungsplanung - Vorstellung und Beratung  
Enthält Anlagen
VO/2021-136  
Ö 10  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
N 12     Bauanträge      
Ö 13  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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