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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-126  

Betreff: Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
09.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
16.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Westerhorn will für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB aufstellen. Für den Bereich wurden der Gemeinde gegenüber Bauwünsche geäußert. Es soll daher eine Überplanung der Flächen vorgenommen werden. Bei einer Abstimmung zwischen Gemeinde

und dem Kreis Pinneberg wurde nach kurzer Betrachtung der Rechtslage entschieden, eine kombinierte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

Die Gemeinde möchte dabei den 1,09 ha großen bereits bebauten Bereich als im Zusammenhang bebauten Innenbereich festlegen. Für den restlichen etwa 0,25 ha großen unbebauten Bereich an der nördlichen und westlichen Grenze werden unbebaute Flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Somit wird die Voraussetzung für eine geordnete Gemeindeentwicklung ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen.

Im Satzungsverfahren nach BauGB ist der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde aus gutem Grund üblich, danach folgen eine frühzeitige Unterrichtung, eventuell parallel  mit dem Entwurfs- und Auslegungsverfahren und das Abarbeiten der Themen Bodenschutzklausel, Landschaftsbild, Naturhaushalt, Ermittlung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsnahmen, bevor der Satzungsbeschluss gefasst werden kann und die Satzung nach dem Bekanntmachen ihre Rechtskraft erreicht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Westerhorn gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


-/-
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:


Planzeichnung

textliche Festsetzungen

Begründung

 

 

 

gez. Werner

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WES21001_11002_Planz (464 KB)      
Anlage 2 2 WES21001_11003_Text (38 KB)      
Anlage 3 3 WES21002_11006_Begründung (6328 KB)      

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