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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2021-127 B-Plan Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Nachtmann stellt den Entwurf vor.

 

Anschließend werden einige Fragen aus dem Gremium gestellt.

 

Herr Schilling erkundigt sich nach der Festsetzung, keinen Kirschlorbeer anpflanzen zu dürfen. Frau Nachtmann erläutert, dass Kirschlorbeer keine heimische Pflanze und absolut schädlich für das Klima und die Umwelt ist.

 

Außerdem fragt Herr Schilling, ob es Pflicht ist, die Grundstücke mit Hecken einzufrieden. Frau Nachtmann erklärt, dass diese Verpflichtung nur die Abgrenzung entlang der neuen Planstraße betrifft.

 

Des Weiteren wird die Begrünung der Dachflächen skeptisch betrachtet, da die Festsetzung zu Komplikationen durch fehlende Fachkenntnis führen könnte. Die Eigentümer und Eigentümerinnen sind dazu verpflichtet und führen die Richtlinien gezwungenermaßen durch, obwohl sie vielleicht gar nicht wissen, wie Dachbegrünungen richtig gepflegt und erhalten werden. Es wird befürchtet, dass der eigentliche Nutzen dadurch nicht erfüllt wird und die Begrünungen verwahrlosen. Vielleicht sollte die Wahl zwischen Begrünung und Solaranlagen gegeben sein. Herr Reimers weist darauf hin, dass die Begrünung dem Wasserhaushalt im Gemeindegebiet zu Gute kommen würde, da das Wasser hierüber auch versickern könnte.

Für die fachgerechte Pflege der Begrünung müssen die Eigentümer und Eigentümerinnen sich entsprechend Unterstützung suchen, wenn keine Fachkenntnis vorliegt oder angeeignet werden kann. Die Begrünung sollte allerdings auf Garagen und Carports (Nebengebäude) begrenzt werden. Eine weitere Festsetzungsmöglichkeit wäre die Anordnung von Regenwasserzisternen.

 

Das Gremium diskutiert über die möglichen Festsetzungen.

 

Anschließend wird sich darauf geeinigt, bei gewerblich genutzten Grundstücken für Nebengebäude Begrünungen oder Solaranlagen festzusetzen. Für privat genutzte Wohngrundstücke werden Begrünungen auf Nebengebäuden oder Regenwasserzisterne von ca. 4m³ festgelegt.

 

Frau Nachtmann wird die Festsetzungen in der Planung entsprechend ergänzen.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet  einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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