Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-127
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung von Westerhorn hat in ihrer Sitzung am 02. Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ gefasst. Das 1,5 ha große Plangebiet umfasst eine im Außenbereich der Gemeinde Westerhorn liegende Fläche. Lediglich ein Teil der Verkehrsfläche (Bahnhofstraße) liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung. Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich eine gemischte Baufläche aus, so dass dieser nicht geändert bzw. angepasst werden muss. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet wird aufgegeben, um die Fläche einer gemischtgenutzten Bebauung in räumlicher Nähe zur Ortsmitte zuzuführen. Geplant ist eine Mischung aus Wohnbebauung und nicht wesentlich störenden, ortsansässigen und ortsangemessenen Gewerbebetrieben. Auch ein Ärztehaus oder ähnliches wäre möglich. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine Öffentlichkeitsveranstaltung wurden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Stellungnahmen sind in der anliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst. In der Zwischenzeit wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt und das wasserwirtschaftliche Konzept in Abstimmung mit der Wasserbehörde und dem Sielverband Kremper Marsch ist ebenfalls fertiggestellt worden.
Nun sind alle Voraussetzungen für den nächsten Schritt der Bauleitplanung, dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit der nachfolgenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geschaffen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. Hauptsatzung der Gemeinde der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Westerhorn gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
entsprechende Haushaltsmittel sind eingeplant
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Entwurf der Begründung
Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung
Schalltechnische Gutachten
Wasserwirtschaftliches Konzept
gez. Werner
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