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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2021-126 Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Nachtmann stellt die Innenbereichssatzung vor.

 

Wie die Bezeichnung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung schon sagt, dient diese zur Klarstellung der baurechtlichen Beschaffenheit des Gebiets. Unbebaute Flächen werden in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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