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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 22.04.2021  
SI/BaAB/0046/21  
Ö 5  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes im Kreuzweg 1, Brande-Hörnerkirchen, hier: Vorstellung des Konzeptes und Abstimmung über den Antrag  
Enthält Anlagen
VO/2021-117  
Ö 7  
B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Vorstellung des Konzeptes  
Enthält Anlagen
VO/2021-118  
Ö 8  
Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-134  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

s.o.

 

   
    01.06.2021 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 8 - (offen)
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns inklusive des Geländes des Regenrückhaltebeckens wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

s.o.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

2


 

 

   
    10.06.2021 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für z. B. die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 9  
Einwohnerfragestunde Teil II (max. 15 Minuten)      
N 10     Grundstücksangelegenheiten      
N 11     Bauanträge      
Ö 12  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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