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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-134  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
01.06.2021 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
10.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Für den Bereich nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung des Gebietes als Gemeinbedarfsflächen zur Errichtung einer Kindertagesstätte.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

s.o.

 

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Finanzielle Auswirkungen:


über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Amt Hörnerkirchen
 

 

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Anlage/n:


Planzeichnung Geltungsbereich

 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich B-Plan Nr. 16 (437 KB)      

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