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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-134 Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Svenja Kröger hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.

 

Unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt Nr. 7 genannten Diskussionspunkte (Änderung des Geltungsbereiches/RRB, Verschiebung des Fuß- und Radweges und der Zufahrt vom Schulweg) spricht sich der Bau- und Wegeausschuss mehrheitlich dafür aus, der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns inklusive des Geländes des Regenrückhaltebeckens wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

s.o.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

2


 

 

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