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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 12.06.2019  
SI/GVBH/0046/19  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2019 (Stichtag 30.06.2019)  
Enthält Anlagen
VO/2019-147  
Ö 8  
Pflege von Retentionsflächen  
Enthält Anlagen
VO/2019-177  
Ö 9  
Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn  
Enthält Anlagen
VO/2019-196  
Ö 10  
B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool" hier: Sachstandsmitteilung  
VO/2019-210  
Ö 10.1  
B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool" hier: erneuter Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2019-212  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet des „Wohnparks im Grünen“ nördlich der „Steinstraße“, nordöstlich der Kirche und westlich des „Kösterpool“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird der B-Plan Nr. 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus entwickelt werden..
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich unter Hinweis auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 b BauGB bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 und § 13 b BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Stadtplanungsbüro in Rellingen beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.



 

 

   
    24.09.2019 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 10.1 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet des „Wohnparks im Grünen“ nördlich der „Steinstraße“, nordöstlich der Kirche und westlich des „Kösterpool“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird der B-Plan Nr. 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus entwickelt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich unter Hinweis auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 b BauGB bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 und § 13 b BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Stadtplanungsbüro in Rellingen beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 13     Antrag auf Erlass von Gewerbesteuern      
N 13.1     Antrag auf Erlass von Gewerbesteuern      
N 14     Personalangelegenheiten      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
N 15.1     Zustimmung zu einem Kaufvertrag      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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