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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-147  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2019 (Stichtag 30.06.2019)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
12.09.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
24.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung  über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.

 

Zum Stichtag 30.06.2019 sind demnach folgende Überschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt

 

44,00 €

davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltsatzung

 

 

 

44,00 €

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

0,00 €

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt

 

16.800,72 €

davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltsatzung

 

 

 

6.167,83 €

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangenen Beschluss der Gemeindevertretung bereits genehmigt

 

 

10.632,89 €

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

0,00 €

 

Ein Überblick über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Vertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2019 (Stichtag: 30.06.2019) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Anlage/n:

-          Liste Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2019 Brande-Hörnerkirchen zum 30.06.2019 (56 KB)      

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