Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-210
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Sachverhalt:
Im Zuge der Bauleitplanung könnte der Bebauungsplan Nr. 15 „Wohnpark im Grünen“ nach dem § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dies haben das Planungsbüro ContextPlan ebenso wie das Büro dn-Stadtplanung sowie die Verwaltung geprüft. Nach Rücksprache mit der Regionalplanung des Kreises Pinneberg bestehen auch von der Seite keine Bedenken gegen eine Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB. In diesem beschleunigten Verfahren kann der B-Plan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Alle weiteren Schritte sind jedoch trotzdem erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut zu fassen. Hierfür ist ein gesonderter Beschluss notwendig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig für die jeweiligen Beschlusse im Zuge der Bauleitplanung und hier zunächst für den geänderten erneuten Aufstellungsbeschluss ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Anlage/n:
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