Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 11.04.2018  
SI/GVO/0041/18  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"  
Enthält Anlagen
VO/2018-223  
Ö 8  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"  
Enthält Anlagen
VO/2018-222  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:

 

   
    30.05.2018 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 9  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner