Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-222
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Sachverhalt:
Die Auslegung sowie die zeitgleich durchgeführte Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ fand in der Zeit vom 23. April 2018 bis zum 24. Mai 2018 statt. Insgesamt wurden von Seiten der Behörden und der Träger öffentlicher Belange 14 Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Keine der abgegebenen Stellungnahmen ist städteplanerisch so relevant, dass eine Planänderung notwendig wird, so dass der Satzungsbeschluss des B-Planes gefasst werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Planzeichnung
Begründung
Abwägungstabelle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 29.05.2018_Abwägung BP (751 KB) | |||
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2 | Planzeichnung_textlFests_Osterhorn_B1 06.04.18 (515 KB) | |||
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3 | Begruendung_Osterhorn_B1_Entwurf_06.04.18 (291 KB) |
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