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Auszug - abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Ralf Henning informiert die Anwesenden anhand der Vorlage über den Sachstand. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im nachfolgenden einzeln von der Gemeindevertretung beraten wurden und ein Abwägungsergebnis anhand der der Vorlage beigefügten Abwägungstabelle beschlossen wurde.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen
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- Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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