Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-223
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Sachverhalt:
Die Auslegung sowie die zeitgleich durchgeführte Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ fand in der Zeit vom 23. April 2018 bis zum 24. Mai 2018 statt. Insgesamt wurden von Seiten der Behörden und der Träger öffentlicher Belange 14 Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Keine der abgegebenen Stellungnahmen ist städte-planerisch so relevant, dass eine Planänderung notwendig wird, so dass der abschließende Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen
.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten edingeehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Planzeichnung
Bregründung
Abwägungstabelle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 29.05.2018_Abwägung FP01Ae (702 KB) | |||
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2 | 06.04.18_Planzeichnung_Osterhorn_FP1 (478 KB) | |||
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3 | 06.04.18_Begruendung_FNP_Ohorn_Aend01 (267 KB) |
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