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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-222 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bürgermeister Ralf Henning informiert die Anwesenden anhand der Vorlage über den Sachstand. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ sind einige Stellungnahmen eingegangen, die im nachfolgenden einzeln von der Gemeindevertretung beraten wurden und ein Abwägungsergebnis anhand der der Vorlage beigefügten Abwägungstabelle beschlossen wurde.

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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