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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 11.04.2018  
SI/GVO/0041/18  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"  
Enthält Anlagen
VO/2018-223  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten edingeehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

   
    30.05.2018 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Osterhorn einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 8  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges"  
Enthält Anlagen
VO/2018-222  
Ö 9  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
               

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