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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 13.03.2018  
SI/GVO/0036/18  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-118  
Ö 8  
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorn Weges hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-119  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sind nach§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 
 

 

   
    11.04.2018 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sind nach§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 
 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 9  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
               

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