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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-119  

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorn Weges
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
11.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gleichermaßen wie beim Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn Hörnerkirchen für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" ist auch für die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen bereits im Jahre 2011 der abschließende Beschluss gefasst worden. Aufgrund der fehlenden Genehmigung wurde der B-Plan bisher nicht rechtskräftig gemacht. Die Betriebshalle der ortsansässigen Firma in dem Bereich des B-Planes Nr. 1 wurde nach § 33 BauGB unter Anerkennung der Bestimmungen des B-Planes seinerzeit genehmigt. Nun soll, ebenfalls im Rahmen der Bestimmungen des B-Planes und der Darstellungen des F-Planes, das Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde bereits im Januar gestellt. Der Verfahrensstand nach § 33 BauGB wird allerdings von der Seite der Genehmigungsbehörde her nicht mehr anerkannt, da inzwischen zu viel Zeit vergangen ist und sich an der Rechtslage eventuell etwas geändert haben könnte. Aus diesem Grunde wurde am 07.02.2018 in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde  des Kreises Pinneberg der Satzungsbeschluss durch die Gemeinde wiederholt, um auf den notwendigen Verfahrensstand zu kommen. Dem Kreis wurden nach Beschlussfassung die entsprechenden Unterlagen vorgelegt.

 

Dann wurde allerdings festgestellt, dass dieser Beschluss alleine nicht ausreichend ist. Es muss geprüft werden, ob sich die Rechtslage, die im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu beachten ist, inzwischen geändert hat. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Zwischenzeit die Planungsgemeinschaft und damit der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinde des Amtes Hörnerkirchen aufgehoben wurde. Die Auflösung wurde dem Kreis Pinneberg und dem Land Schleswig-Holstein, Innenministerium, inzwischen angezeigt und vom Kreis bestätigt. Eine endgültige Antwort des Landes Schleswig-Holstein liegt allerdings bis jetzt noch nicht vor.

 

Nach Rücksprache mit der Regionalplanung beim Kreis Pinneberg und mit dem Innenministerium, Referat für Städtebau und Ortsplanung, wurden verfahrensleitende Hinweise gegeben, den B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" und die dazugehörende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den gleichen Bereich erneut auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen. Dies soll in diesem Schritt mit dem Hinweis auf die bisher vorgebrachten Stellungnahmen und mit der Bitte um Prüfung, ob an der Stellungnahme festgehalten wird, geschehen.

Eine Beteiligung der anderen amtsangehörigen Gemeinden ist nach der Auflösung der Planungsgemeinschaft nicht mehr notwendig. Diese erfolgt nun nach allgemeinen Beteiligungsvorgaben nach den §§ 3 und 4 BauGB.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sind nach§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


-/-
 

 

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Anlage/n:


Entwurf der Planunterlagen

mit Legende und textlichen Festsetzungen

Entwurf der Begründung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06.04.18_Planzeichnung_Osterhorn_FP1 (478 KB)      
Anlage 2 2 06.04.18_Begruendung_FNP_Ohorn_Aend01 (267 KB)      

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