Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-118
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ ist bereits vor einigen Jahren am 15.09.2011 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen worden. Aufgrund der fehlenden Genehmigung des zeitgleich geänderten gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbezirkes Hörnerkirchen wurde dieser jedoch bisher nicht rechtskräftig gemacht. Die Betriebshalle der ortsansässigen Firma auf dem Gelände des B-Planes Nr. 1 wurde nach § 33 BauGB unter Anerkennung der Bestimmungen des B-Planes seinerzeit genehmigt. Nun soll, ebenfalls im Rahmen der Bestimmungen des B-Planes, das Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden. Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg und der Gemeinde Osterhorn vor. Der Verfahrensstand nach § 33 BauGB wird allerdings von der Seite her nicht mehr anerkannt, da inzwischen zu viel Zeit vergangen ist. Aus diesem Grunde sollte im Januar diesen Jahres in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg der Satzungsbeschluss durch die Gemeinde wiederholt werden, um wieder auf diesen Verfahrensstand zu kommen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn am 07.02.2018 gefasst und dem Kreis mit den entsprechenden Unterlagen vorgelegt. Dann wurde allerdings festgestellt, dass dieser Beschluss alleine nicht ausreichend ist. Es muss geprüft werden, ob sich die Rechtslage, die im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu beachten ist, inzwischen geändert hat. Desweiteren wurde in der Zwischenzeit die Planungsgemeinschaft und damit der gemeinsame Flächennutzungsplan des Amtes Hörnerkirchen aufgehoben. Dies wurde dem Kreis und dem Land inzwischen angezeigt. eine endgültige Antwort des Landes Schleswig-Holstein liegt allerdings bis jetzt noch nicht vor. Der Kreis Pinneberg hat sich allerdings bereits positiv zur Auflösung der Planungsgemeinschaft geäußert. Nach Rücksprache mit der Regionalplanung beim Kreis Pinneberg und mit dem Innenministerium, Referat für Städtebau und Ortsplanung, wurden verfahrensleitende Hinweise gegeben, den B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn und die dazugehörende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn erneut auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Dies soll in diesem Schritt mit dem Hinweis auf die bisher vorgebrachten Stellungnahmen, und mit der Bitte um Prüfung, ob an den bisherigen Stellungnahmen festgehalten wird geschehen.
Nachfolgend wird dann nach der Bekanntmachung die öffentliche Auslegung der Unterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für einen Zeitraum von einem Monat vorgenommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung (erneut) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der Begründung
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Entwurf der Legende
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planzeichnung_textlFests_Osterhorn_B1 06.04.18 (515 KB) | ||||
2 | Begruendung_Osterhorn_B1_Entwurf_06.04.18 (291 KB) |
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