Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-118 Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage werden die Anwesenden über den Sachverhalt, die Hintergründe und das weitere Vorgehen informiert.

Der B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn soll aufgrund der in der Vorlage genannten Gründe erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden und hierzu ist der nachfolgende Beschluss notwendig. Sollte dieser Beschluss positiv ausfallen, wird nach Bekanntmachung der Auslegung  der B-Plan für insgesamt 4 Wochen im Bürgerbüro sowie im Rathaus ausgelegt und es werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach werden die eingegangenen Äußerungen in einer Abwägungstabelle aufgelistet und der Gemeinde zum Satzungsbeschluss mit entsprechenden Vorschlägen für die Abwägung vorgelegt, damit dann der letzte Beschluss in diesem Verfahren gefasst werden kann. Diese Sitzung kann Ende Mai in der 22. Kalenderwoche noch vor der konstituierenden Sitzung stattfinden.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung (erneut) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner