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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorn Weges hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-119 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorn Weges
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage werden die Anwesenden auch in diesem Verfahren über den Sachverhalt, die Hintergründe und das weiter Vorgehen informiert.

Auch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn soll aufgrund der in der Vorlage genannten Gründe erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Nach positiver Beschlussfassung wird nach der entsprechenden Bekanntmachung die 1. F-Plan-Änderung für insgesamt 4 Wochen im Bürgerbüro sowie im Rathaus ausgelegt und es werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach werden die eingegangenen Äußerungen in einer Abwägungstabelle aufgelistet und der Gemeinde zum abschließenden Beschluss mit entsprechenden Vorschlägen für die Abwägung vorgelegt, damit dann wie im B-Plan-Verfahren der letzte Beschluss in diesem Verfahren gefasst werden kann. Diese Sitzung kann ebenfalls Ende Mai in der 22. Kalenderwoche noch vor der konstituierenden Sitzung stattfinden.

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße "Brückenkamp" und östlich des "Osterhorner Weges" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sind nach§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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