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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Di, 06.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2017 und 14.12.2017  
SI/BaAB/0029/17  
Ö 5  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Sanierungskonzeptes der Entwässerungsleitungen a) Bahnhofstraße b) Hegebusch      
Ö 8  
B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße und Anpassung des Flächennutzungsplanes) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-071  
Ö 9  
Abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße  
Enthält Anlagen
VO/2018-084  
Ö 10  
B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-072  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

   
    06.03.2018 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:


 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


 

 

   
    22.03.2018 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zum TOP 13 (376 KB)      
Ö 11  
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße"  
Enthält Anlagen
VO/2018-086  
Ö 12  
Einwohnerfragestunde Teil II (max. 15 Minuten)      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Bauanträge      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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