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Auszug - B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verläßt Herr Jung den Sitzungssaal gem. § 22 GO.
Frau Nachtmann erläutert die nun vorliegenden Planunterlagen und trägt die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die Abwägungsargumente vor.
An der Planzeichnung haben sich keine Veränderungen ergeben, lediglich die Begründung wurde angepasst.
Herr Konkel fragt nach einer Umstufung von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße, ob der Kreis das allein entscheiden kann. Bgm. Winter erläutert das es von Kreisstraßen 10 oder 15 m Abstand für Gebäude geben muss, für Gemeindestraßen gelte dies nicht.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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