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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 22.05.2017  
SI/BAU/0037/17  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017-246  
Ö 7  
Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord), b) östl. Weidkamp (Regenrückh.) c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita), d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim), e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus) f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, südöstl Freibad  
Enthält Anlagen
VO/2017-247  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB für die Bereiche „nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

   
    25.09.2017 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB für die Bereiche „nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:            8

 

Nein- Stimmen:        0

 

Enthaltungen:           1

 

 

Frau Bremer-Wilms verlässt auf Grundlage des § 22 GO den Sitzungsraum..

 

 

 

   
    10.10.2017 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB für die Bereiche „nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Ö 8  
Bauprogramm Danziger Straße  
Enthält Anlagen
VO/2017-255  
Ö 9  
Bauprogramm Erlengrund  
Enthält Anlagen
VO/2017-256  
N 10     Standort für den Neubau einer Feuerwache      
N 11     Neubau einer Kindertagesstätte/Festlegung eines Standortes      
N 12     Wiedereinstieg in die Städtebauförderung      
N 13     Übernahme der Verkehrsflächen im Bereich des B-Planes 47 "Mittelweg"      
N 14     Abverkauf einer Teilfläche im Bereich Norderstr./ B-Plan Bereich Nr. 72 B " Düsterlohe"      
N 15     Dispense      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug des GVFG-SH (355 KB)      

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