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Auszug - B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und übergibt anschließend an Frau Nachtmann vom Büro dn.Stadtplanung GbR aus Pinneberg. Frau Nachtmann stellt sehr ausführlich die Abwägung des B-Plans Nr. 72b vor. Insbesondere auf die Schall- und die Lichtprognose geht sie ausführlich ein. Die endgültige Stellungnahme von Firma LaiRM Consult GmbH wird zur Sitzung der Stadtvertretung vorliegen.
Die von der Politik aufgeworfenen Fragen werden von Frau Nachtmann und der Verwaltung beantwortet.
Der Beschlussvorschlag wird vom Vorsitzenden vorgelesen.
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der „Düsterlohe“, westlich der „Norderstraße“ und nördlich der „Großen Gärtnerstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 72 b für das Gebiet östlich der „Düsterlohe“, westlich der „Norderstraße“ und nördlich der „Großen Gärtnerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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