Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Wortprotokoll |
Die Verwaltung teilt mit, dass auf der Fläche vor den öffentlichen Toiletten in der Marktstraße ein Notstromaggregat aufgebaut wird.
Die Planungsleistungen für den Fischaufstieg müssen ausgeschrieben werden. Für die Vorbereitung dieser Ausschreibung wurde ein weiteres Ingenieurbüro eingeschaltet.
Herr Sass teilt mit, dass er auf einer Veranstaltung für Wasser und Bodenverbände mit einem Vertreter der Landesregierung über die Steuerung der Barmstedter-Schleuse gesprochen hat. Es wurde empfohlen, die Schleuse durch die Pegelmessung in Langeln ansteuern zu lassen. Hierfür soll es Fördermittel geben. Er bittet die Verwaltung um Klärung der Fördermöglichkeiten.
Aus der Politik wird nachgefragt, wie der Sachstand beim Ausbau L75 insbesondere mit Blick auf den Ausbau des Radweges ist. Außerdem wurde nachgefragt, ob es zu einer Bauzeitverlängerung in der Gebrüderstraße kommen wird und ob diese Verlängerung zu Mehrkosten führt.
Von Seiten der Verwaltung wird mitgeteilt, dass nach Aussage des planenden Ingenieurbüros der Ausbau des Radweges stattfinden soll. Jedoch nur die Bereiche die asphaltiert sind. Der Ausbau soll in den Herbstferien stattfinden.
In der Gebrüderstraße kommt es auf Grund von umfangreicher Wasserhaltung beim Kanalbau und Zusatzarbeiten bei der Verlegung von Versorgungsleitungen zu einer Bauzeitverlängerung von ca. 3 Wochen. Die Mehrkosten für diese Arbeiten liegen beim azv Südholstein und den Stadtwerken Barmstedt. Im Bereich Straßenbau fallen Mehrkosten für die Entsorgung von belasteten, ungebundenen Tragschichten an. Die Mehrkosten liegen nach derzeitigen Angeboten bei ca. 76.000,00€ (55.000,00 € erster+zweiter Abschnitt, 21.000,00 € dritter Abschnitt).
Aus der Politik wird angeregt, dass die Verwaltung prüfen möge, ob der Straßenbau in Barmstedt durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit finanziert werden kann.
Anmerkung der Verwaltung:
Das GVFG regelt die Verteilung vom Kompensationsmittel des Bundes an die Gemeinden. Gefördert werden verkehrswichtige Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung (Eisenbahnstrecken, Omnibusspuren, Verkehrswichtige Zubringerstraßen). Ferner werden auch verkehrswichtige innerörtliche Straßen gefördert, wenn diese den Erfordernissen der Raumplanung entsprechen und die Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist (es geht nicht um den Straßenzustand). Hierzu ist vor Baubeginn ein Generalverkehrsplan bzw. ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Aus Sicht der Verwaltung würde hier nur die Königstraße in Frage stehen. Allerdings auch hier ist es eher unwahrscheinlich, dass der geplante Ausbau den Erfordernissen des GVFG entspricht. Dies wird auf jeden Fall vor dem tatsächlichen Ausbau geprüft.
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