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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-247  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen
a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord),
b) östl. Weidkamp (Regenrückh.)
c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita),
d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim),
e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus)
f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, südöstl Freibad
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.10.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt umfasst nach den  vorhergehenden Beratungen in den vergangenen Sitzungen im Bauausschuss und in der Stadtvertretung letztendlich die o.a. beschriebenen Bereiche.

Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die Bereiche:

„nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“

fand in der  Zeit vom 14. August 2017 bis zum 15. September 2017 die öffentliche Auslegung und zeitgleich die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt.

Während der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen abgegeben worden. Diese Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Behörden hat das Stadtplanungsbüro in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst. Die Unterlage ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Das Stadtplanungsbüro weist insbesondere auf die Abwägung der Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR - Stellungnahme 12) hin. Gemäß Stellungnahme ist das LLUR der Auffassung, dass ein Geruchsgutachten auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich wird und zitiert hierfür ein Gerichtsurteil. Hierbei muss bedacht werden, dass die 3. Flächennutzungsplanänderung von der Landesplanung genehmigt werden muss und es im schlechtesten Fall zu einer Teilversagung kommen kann.

 

Zusammenfassend sagt das Stadtplanungsbüro, dass die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe zwar weiter von der Teilfläche für das geplante „Gewerbegebiet Nord“ entfernt sind als im Falle des Gerichtsurteils und das hier ein Gewerbegebiet mit geringerer Schutzbedürftigkeit ausgewiesen wird, aber keine Aussagen darüber getroffen werden können, ob eine Beeinträchtigung nicht dennoch vorliegen kann. Im Sinne der Rechtsprechung und der Stellungnahme des LLUR empfiehlt das Stadtplanungsbüro, eine Geruchsprognose erstellen zu lassen. Hierüber sollte besonders beraten werden.  Im schlechtesten Fall kann der abschließende Beschluss nicht gefasst werden. Sollte der Beschluss gefasst werden, gilt der nachfolgende Beschlussvorschlag:

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB für die Bereiche „nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

 

Abwägungsunterlagen

Planzeichnung

Legende

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR15005_13007_4(2) (1329 KB)      
Anlage 2 2 BAR15005_11018_Planz (3394 KB)      
Anlage 3 3 BAR15005_11019_Legende (196 KB)      
Anlage 4 4 BAR15005_11012_Begründung_SA (4485 KB)      

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