Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2015 | SI/GVW/0026/15 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Anfragen an die Verwaltung | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 7 | Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit /Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | VO/2016-004 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
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14.01.2016 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt. Die Festsetzung 1-geschossig soll auf 2-geschossig (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) geändert werden. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 8 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | VO/2016-005 | |||||
Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 11 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
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