Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-005
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Sachverhalt:
Der Entwurf des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges/Heßberg“ wurde am 08.10.2015 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Die Veröffentlichung erfolgte gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn in Verbindung mit dem Baugesetzbuch durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde am 27.10.2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 06.11.2015 bis 08.12.2015 durchgeführt.
Während dieses Verfahrensschrittes gab der Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Gesundheitlicher Umweltschutz, mit Schreiben vom 03.12.2015 eine Stellungnahme ab, die sich auf die Lärmbelastung durch die 200 Meter entfernte Bundesbahntrasse bezieht, die die Wohngebiete negativ beeinflusst. Dem Fachdienst Umwelt liegen die aktuellen Isophonenbänder vom Eisenbahnbundesamt (EBA) vor. Nach einer Berechnung ergibt sich ein Beurteilungspegel am Tage von 55 – 60 dB(A) und in der Nacht von 45 – 50 dB(A). Diese Maximalwerte liegen 5 dB(A) über den Orientierungswerten nach DIN 18005.
Der Kreis fordert die Aufnahme einer vor Schall schützenden Festsetzung im B-Plan. Dies erfordert nach § 4 a Absatz 3 Nr. 1 BauGB die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens mit erneuter Auslegung des Plans und erneuter Einholung der Stellungnahmen zu den Änderungen. Dem muss ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung Westerhorn vorausgehen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung kann angemessen verkürzt werden, sie sollte allerdings nicht weniger als 2 Wochen betragen. Des Weiteren kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges/Heßberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entstehende Kosten werden über die städtebaulichen Verträge abgewickelt.
Anlage/n:
Stellungnahme des Kreises Pinneberg
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