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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage für die erneute Auslegung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn wird zunächst von Herrn Bürgermeister Bernd Reimers vorgestellt. Frau Anne Nachtmann vom dn-Stadtplanungsbüro geht noch einmal ausführlich auf die Stellungnahmen ein, die eine erneute Auslegung erforderlich machen. Zum einen fordert die Abteilung gesundheitlicher Umweltschutz des Kreises Pinneberg entsprechende Festsetzungen zur Sicherstellung der Nachtruhe in Schlaf- und Kinderzimmern bezüglich der Nähe zur Bahntrasse. Zum anderen hat der Sielverband erst kürzlich eine Stellungnahme mit der Aussage abgegeben, dass die vorhandenen Rohrleitungen durch weitere bauliche Tätigkeiten im Verbandsgebiet nicht mehr ausreichend sein könnten. Während der Schallschutz durch entsprechende Festsetzungen in der Begründung und in den textlichen Festsetzungen aufgenommen werden kann, erfordert die Aussage des Sielverbandes eine Rammkernsondierung zur Feststellung, ob das Regenwasser versickert werden kann. In jedem Fall wird es notwendig, sich mit dem Sielverband in Verbindung zu setzen, um ein Konzept, auch für künftige Bebauungen, zu erarbeiten. In diesem Falle kann das Regenwasser jedoch auch in eine Verbandsgraben des Hörnerau-Verbandes eingeleitet werden, der keine Stellungnahme im Bauleitplanverfahren abgegeben hat.
Bezüglich eines vorzunehmenden Ausgleichs kann auf Ökoflächen zugegriffen werden, die im Rahmen der Flurbereinigung für den Bau der A 20 entstanden sind. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang das Flurstück 45/1 im Westerhorner Moor.
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges/Heßberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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