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Auszug - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit /Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird zunächst von Herrn Bürgermeister Bernd Reimers vorgestellt. Frau Anne Nachtmann vom dn-Stadtplanungsbüro geht noch einmal ausführlich auf die Stellungnahmen ein, die eine erneute Auslegung erforderlich machen. Zum einen fordert die Abteilung gesundheitlicher Umweltschutz des Kreises Pinneberg entsprechende Festsetzungen zur Sicherstellung der Nachtruhe in Schlaf- und Kinderzimmern bezüglich der Nähe zur Bahntrasse. Zum anderen hat der Sielverband erst kürzlich eine Stellungnahme mit der Aussage abgegeben, dass die vorhandenen Rohrleitungen durch weitere bauliche Tätigkeiten im Verbandsgebiet nicht mehr ausreichend sein könnten. Während der Schallschutz durch entsprechende Festsetzungen in der Begründung und in den textlichen Festsetzungen aufgenommen werden kann, erfordert die Aussage des Sielverbandes eine Rammkernsondierung zur Feststellung, ob das Regenwasser versickert werden kann. In jedem Fall wird es notwendig, sich mit dem Sielverband in Verbindung zu setzen, um ein Konzept, auch für künftige Bebauungen, zu erarbeiten.
Herr Harry Unger weist darauf hin, dass in den Unterlagen in der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen eine 1-Geschossigkeit vorgesehen ist, während man sich in einem früheren Verfahrensschritt für eine 2-Geschossigkeit ausgesprochen hat. Die Anwesenden sind sich mehrheitlich darüber einig, diese Festsetzung auf 2-geschossig zu ändern und entsprechend festzusetzen.
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt. Die Festsetzung 1-geschossig soll auf 2-geschossig (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) geändert werden.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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