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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-004  

Betreff: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.01.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ wurde am 08.10.2015 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Die Veröffentlichung erfolgte gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn in Verbindung mit dem Baugesetzbuch durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde am 27.10.2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 06.11.2015 bis 08.12.2015 durchgeführt.

 

Während dieses Verfahrensschrittes gab der Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Gesundheitlicher Umweltschutz,  mit Schreiben vom 03.12.2015 eine Stellungnahme ab, die sich auf die Lärmbelastung durch die 200 Meter entfernte Bundesbahntrasse bezieht, die die Wohngebiete negativ beeinflusst. Dem Fachdienst Umwelt liegen die aktuellen Isophonenbänder vom Eisenbahnbundesamt (EBA)  vor. Nach einer Berechnung ergibt sich ein Beurteilungspegel am Tage von 55 – 60 dB(A) und in der Nacht von 45 – 50 dB(A). Diese Maximalwerte liegen 5 dB(A) über den Orientierungswerten nach DIN 18005. 

 

Der Kreis fordert die Aufnahme einer vor Schall schützenden Festsetzung im B-Plan. Dies erfordert  nach § 4 a Absatz 3 Nr. 1 BauGB die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens mit erneuter Auslegung des Plans und erneuter Einholung der Stellungnahmen zu den Änderungen. Dem muss ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung Westerhorn vorausgehen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung kann angemessen verkürzt werden, sie sollte allerdings nicht weniger als 2 Wochen betragen. Des weiteren kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Entstehende Kosten werden über den städtebaulichen Vertrag abgewickelt.

 


Anlage/n:

 

Stellungnahme des Kreises Pinneberg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wes_BP_012_4.2u3.2 - Stellungnahme - FD 26 - Ja (384 KB)      
Anlage 2 2 20160104113653286 (139 KB)      
Anlage 9 3 WES15003_13003_4(2) (101 KB)      
Anlage 4 4 WES15003_11006 Planz (128 KB)      
Anlage 5 5 WES15003_11007 Legende (264 KB)      
Anlage 7 6 WES15003_11005_Begründung (601 KB)      
Anlage 8 7 WES15003_11011 Text (54 KB)      

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