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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 2.1 |
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Einrichtung von permanenten Vertretungsstunden in der KiTa Küsterkoppel |
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VO/2016-139 |
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Ö 3 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 09.03.2016 |
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SI/GVW/0028/16 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) |
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Ö 7 |
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Auflösung der kameralen Rücklagensparbücher |
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VO/2016-104 |
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Ö 8 |
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Unterbringung von Asylbewerbern/Anfrage der FW Westerhorn |
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VO/2016-133 |
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Ö 9 |
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Abschließender Beschluss über die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen |
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VO/2016-117 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen: - Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein,
- Wasserverband Krempermarsch,
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH, Technischer Umweltschutz,
- Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt,
- Sielverband Kremper Au,
- NABU,
- Deutsche Telekom,
- AG-29
Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement – wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement wird beauftragt, die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist dann anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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08.06.2016 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung: - Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen: - Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein,
- Wasserverband Krempermarsch,
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH, Technischer Umweltschutz,
- Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt,
- Sielverband Kremper Au,
- NABU,
- Deutsche Telekom,
- AG-29
Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement – wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement wird beauftragt, die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist dann anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.06.2016 - Gemeindevertretung Westerhorn |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen: - Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein,
- Wasserverband Krempermarsch,
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH, Technischer Umweltschutz,
- Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt,
- Sielverband Kremper Au,
- NABU,
- Deutsche Telekom,
- AG-29
Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement – wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen, Fachbereich Bürgerservice – Gebäude- und Flächenmanagement wird beauftragt, die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist dann anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (10)
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Ö 10 |
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Bauleitplanung der Gemeinde Hohenfelde,
hier: Beteiligung der Nachbargemeinden |
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VO/2016-118 |
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Ö 11 |
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Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren "Hörner Dörfer" |
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VO/2016-130 |
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Ö 12 |
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Buswartehaus in dem Birkenweg |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 14 |
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Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) |
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N 15 |
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Vertragsangelegenheiten |
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N 16 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 17 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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