Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-130
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Sachverhalt:
In der Sitzung vom 03.12.2014 hat die Gemeindevertretung Westerhorn bereits beschlossen, einen neuen Wirtschaftsweg einschließlich zweier Durchlässe auszubauen, sowie damit verbundene Graben- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Hörner Dörfer durchzuführen und die erforderlichen finanziellen Eigenleistungsanteile zu übernehmen.
Diese und andere vorgesehene Maßnahmen sind in dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ( LLUR ) zwischenzeitlich aufgestellten Wege- und Gewässer-plan mit landschaftspflegerischen Begleitplan, der mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wurde und derzeit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ( MELUR ) zur Genehmigung vorliegt, enthalten.
Aufgrund weiterer Erörterungsgespräche zur Konkretisierung der Planung haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Statt der ursprünglich vorgesehen Durchführung aller Maßnahmen in Trägerschaft der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens soll nun für einen ersten Teilabschnitt der sofort ausführbaren Baumaßnahmen die Gemeinde Westerhorn ( als Eigentümerin und Unterhaltungspflichtige des Weges, dessen Ausbau Hauptbestandteil dieses Maßnahmenpakets ist ) die Trägerschaft übernehmen. Dazu wird der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen.
Dieser erste Bauabschnitt umfasst den wesentlichen Teil der schon im Gemeindebeschluss vom 03.12.2014 angegebenen Maßnahmen, sowie zwei weitere Grabenverlegungen und eine Knickversetzung, die vorwiegend zur Einhaltung einer möglichst ausgeglichenen Bodenbilanz einbezogen wurden. Die geschätzten, aus Flurbereinigungsmitteln bezuschussten, Herstellungskosten dieses ersten Maßnahmenbündels betragen insgesamt ca. 83.000,- Euro (brutto). Soweit - der Gemeinde zu erstattende - Eigenleistunganteile von privaten Anliegern anfallen, liegen der Flurbereinigungsbehörde hierzu bereits schriftliche Zustimmungserklärungen der jeweiligen Teilnehmer vor.
Die Gemeinde Westerhorn wird somit Auftraggeber der Baufirma und Zuwendungs-empfänger der Fördermittel für die Baukosten. Nach Abstimmung mit dem LLUR sind dann jedoch die gesamten Planungskosten ohne Zuschussmittel von der Gemeinde selbst zu tragen. Unter dieser Bedingung ist es zur Zeitersparnis und Mittelreduzierung möglich, die benötigten Ingenieurleistungen ( Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Abrechnung ) ohne eine vorherige externe Wettbewerbs- und Preisumfrage bei verschiedenen Ingenieurbüros durch eigene Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung erledigen zu lassen. Eine Bauausführung wäre somit noch in diesem Jahr möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerhorn beschließt – vorbehaltlich des noch ausstehenden Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft - in Ergänzung ihres Beschlusses vom 03.12.2013 die aufgeführten Maßnahmen unter den o.a. Voraussetzungen als Maßnahmenträger durchzuführen und die erforderliche Finanzierung der gesamten Planungs- und anteiligen Herstellungskosten zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Herstellungskosten dieses Maßnahmenbündels betragen insgesamt ca. 83.000,- Euro (brutto)
Anlage/n:
Lageplan Wegeneubau
Lageplan versetzen eines Knicks
Lageplan Umverlegung Verbandsgraben
Lageplan Umverlegung Graben
Querschnitt der Knickanlage und des Westerhorner Weges Nr. 51
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76