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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-133  

Betreff: Unterbringung von Asylbewerbern/Anfrage der FW Westerhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Kenntnisnahme
15.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auf Anfrage der FWW Fraktion hat die Verwaltung folgende Antworten erarbeitet:

 

Welche Gelder nimmt die Gemeinde Westerhorn/der Amtsbezirk für die Flüchtlinge ein?

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe des Amtes bzw. des Amtsvorstehers. Es handelt sich hierbei um eine ordnungsbehörtdliche Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr (Obdachlosigkeit).  Die Gemeinde Westerhorn hat insofern keine eigenen Einnahmen aus der Unterbringung von Flüchtlingen außer der Mieteinnahmen aus Gemeindeeigenen Wohnungen/Gebäuden.

Das Amt bekommt Erstattungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Unterhalt und Unterbringung. Ferner erhält das Amt seit dem 01.03.2016

2.000,-- € als Integrations- und Aufnahmepauschale.

 

Welche Rolle spielt dabei der Aufenthalts- bzw. Bleibestatus?

 

Der Status hat auf die Kosten und Einnahmen keine Auswirkungen.

 

Woher kommen diese Gelder?

 

Die wesentlichen Mittel werden durch das Land finanziert. Die Länder bekommen entsprechende Erstattungen durch den Bund.

 

Auf welcher Grundlage werden welche Gelder an die Gemeinde/den Amtsbezirk gezahlt?

 

Hauptgrundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Weiterhin gibt es eine Landesverordnung über die Auszahlung der

Integrations- und Aufnahmepauschale. Sollte die Gemeinde eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen werden Mieten Nach dem BGB fällig.

 

Gibt es freiwillige Leistungen des Bundes, des Landes oder des Kreises?

 

Die Integrations- und Aufnahmepauschale ist eine freiwillige Leistung des Landes. Weiterhin gibt es verschiedene Fördermittel für den Bau bzw. den Ankauf von Flüchtlingsunterkünften.

 

 

 

r welche Leistungen werden diese Gelder in welcher Höhe ausgegeben?

 

Die Verwendung der Mittel aus der Integrations- und Aufnahmepauschale ist durch die Verordnung festgeschrieben. Hier können Kosten für zusätzliches Personal, Wohnraumbeschaffung, Leerstände und Integrationsmaßnahmen (z.B. Deutschkurse), sowie auch die Förderung des Ehrenamtes abgerechnet werden. Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert, die Mittel müssen jedoch zu 100 % für die vorgeschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Nicht benötigte Mittel sind zurück zu zahlen. Im Haushalt des Amtes sind 12.000,-- € eingeplant. 


Anlage/n: keine

 

 

 

 

 

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