Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Verpflichtung bürgerlicher Mitglieder | ||||||
Ö 5 | Mitteilungen | ||||||
Ö 6 | Niederschrift über die Sitzung vom 21.01.2013 | ||||||
Ö 7 | Öffentl.-rechtl. Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule und der GS Ellerhoop | VO/2013-619 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- u. Gemeinschaftsschule Barmstedt und der Grundschule Ellerhoop mit Wirkung zum 01.08.2014 abzuschließen. |
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03.12.2013 - Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt und der Grundschule Ellerhoop mit Wirkung zum 01.08.2014 mit folgenden Ergänzungen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Land abzuschließen:
§ 3 – Sach- und Personalkosten
Neu Abs. 2
Die Stadt Barmstedt bleibt Eigentümer des Schulgebäudes und der damit verbundenen Grundstücke in Barmstedt, die Gemeinde Ellerhoop bleibt Eigentümer des Schulgebäudes in Ellerhoop und der damit verbundenen Grundstücke Das jeweilige Inventar bleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt bzw. der Gemeinde, Neuanschaffungen im Bereich des Inventars sind von dem Vertragspartner zu finanzieren, in dessen Räumlichkeiten der Bedarf entsteht.
§ 8 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Änderung Abs. 3
Er kann mit einer Frist von 18 Monaten zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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10.12.2013 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Auf Empfehlung des Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt die Stadtvertretung, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- u. Gemeinschaftsschule Barmstedt und der Grundschule Ellerhoop mit Wirkung zum 01.08.2014 mit folgenden Ergänzungen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Land abzuschließen:
§ 3 – Sach- und Personalkosten
Neu Abs. 2
Die Stadt Barmstedt bleibt Eigentümerin des Schulgebäudes und der damit verbundenen Grundstücke in Barmstedt, die Gemeinde Ellerhoop bleibt Eigentümer des Schulgebäudes in Ellerhoop und der damit verbundenen Grundstücke Das jeweilige Inventar bleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt bzw. der Gemeinde, Neuanschaffungen im Bereich des Inventars sind von dem Vertragspartner zu finanzieren, in dessen Räumlichkeiten der Bedarf entsteht.
§ 8 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Änderung Abs. 3
Er kann mit einer Frist von 18 Monaten zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür (16)
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Ö 8 | Konzept "Insel Lichter 2014" (Antrag Galerie III) | VO/2013-620 | |||||
Ö 9 | Neue Uhrenanlage beim Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium | VO/2013-621 | |||||
Ö 10 | Sachstandsbericht hinsichtlich der Überplanung der Außensportflächen an der Grund- und Gemeinschaftsschule und weiteres Prozedere (Antrag der BALL) | ||||||
Ö 11 | Sachstandsbericht hinsichtlich der Sanierung der "Knabenschule" und weiteres Prozedere (Antrag der BALL) | ||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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