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Auszug - Öffentl.-rechtl. Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule und der GS Ellerhoop
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem TOP erläutert kurz Herr Preuß die Vorlage der Verwaltung. Eine öffentl.-rechtl. Vereinbarung wird notwendig, weil die Grundschule Ellerhoop künftig als Außenstelle der Grund- und Gemeinschaftsschule geführt werden soll. Als Ergänzung zum vorliegenden Entwurf der Verwaltung hat die Gemeinde Ellerhoop noch eine überarbeitete Ausfertigung eingereicht, die als Tischvorlage verteilt wurde und sich im wesentlichen nur in 2 Punkten unterscheidet. In § 3 wurde ein Absatz 2 eingefügt und § 8 enthält eine längere Kündigungsfrist. Frau Uhl, Bürgermeisterin aus Ellerhoop, nimmt dazu Stellung und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bisher. Ohne eine organisatorische Verbindung hätte die Grundschule Ellerhoop sicherlich schließen müssen. Der Dank geht daher insbesondere auch an Herrn Poepping, der letztendlich dieser Maßnahme zugestimmt hat.
Die Grundschule Ellerhoop soll zum 01. August 2014 eine Außenstelle der GGS werden. Herr Poepping teilt dazu mit, dass Herr Biermann dann als Koordinator eingesetzt werden soll.
Herr M. Schönfelder erinnert noch einmal an die Diskussion seinerzeit in Sachen Gemeinschaftsschule. Geplant war damals eine Abtrennung der Grundschule. Dies wäre jetzt sicherlich von Vorteil gewesen, um eine noch größere Schule zu vermeiden.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass z.Zt. 32 Schüler/innen die Grundschule Ellerhoop besuchen, 40 sind zu einem Erhalt der Schule notwendig. Die Zahlen deuten jedoch nach Aussage von Frau Uhl darauf hin, dass dies auch künftig erreicht werden wird.
Die Vereinbarung wird über das Schulamt noch dem Land zwecks Genehmigung überreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt und der Grundschule Ellerhoop mit Wirkung zum 01.08.2014 mit folgenden Ergänzungen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Land abzuschließen:
§ 3 – Sach- und Personalkosten
Neu Abs. 2
Die Stadt Barmstedt bleibt Eigentümer des Schulgebäudes und der damit verbundenen
Grundstücke in Barmstedt, die Gemeinde Ellerhoop bleibt Eigentümer des Schulgebäudes in Ellerhoop und der damit verbundenen Grundstücke Das jeweilige Inventar bleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt bzw. der Gemeinde, Neuanschaffungen im Bereich des Inventars sind von dem Vertragspartner zu finanzieren, in dessen Räumlichkeiten der Bedarf entsteht.
§ 8 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Änderung Abs. 3
Er kann mit einer Frist von 18 Monaten zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76