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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-619  

Betreff: Öffentl.-rechtl. Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule und der GS Ellerhoop
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Erhard Preuß
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
03.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ellerhooper Grundschule beschult momentan (auf Basis eines entsprechenden Kooperationsvertrages)  Kinder der Gemeinden Ellerhoop und Bevern und ist als Außenstelle der Grundschule Hemdingen angegliedert. Schulträger ist das Amt Rantzau.

Der vorgenannte Vertrag endet mit Wirkung zum 31.07.2014 und wird nicht verlängert.

Damit die Grundschule in Ellerhoop erhalten bleiben kann, wird ein neuer Schulträger gesucht. Ein erstes Informationsgespräch zwischen den Kommunen fand am 16.09.2013 bei der Unterzeichneten im Rathaus statt. Dort wurde vereinbart, mit den Schulleitungen der beiden Barmstedter Grundschulen entsprechende Gespräche zu führen. Die Grund-und Gemeinschaftsschule hat schließlich zugesagt, die organisatorische Verbindung mit der Grundschule eingehen zu wollen. Ein vorläufiges Abschlussgespräch mit den Beteiligten fand im Beisein von Schulrat Doppke am 06.11.2013 erneut im Rathaus statt. Dort wurde auch eine erste Abstimmung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorgenommen, die abgeschlossen und auch noch beim Land vorlegt werden muss. Ein ausgearbeiteter Entwurf (wie bereits mit der Gemeinde Bokholt-Hanredder Ende 2009 abgeschlossen) liegt bei.

Dieser wird auch  noch in Ellerhoop beraten, evtl. Änderungen werden mitgeteilt und müssten dann ebenfalls noch berücksichtigt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die organisatorische Verbindung der Grund- u. Gemeinschaftsschule Barmstedt und der Grundschule Ellerhoop mit Wirkung zum 01.08.2014 abzuschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.


Anlage/n:

 

Entwurf vom 14.11.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag Ellerhoop (1466 KB)      

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