Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 20.11.2012 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Amtsvorstehers | ||||||
Ö 6 | Ferienaktion Hörnerkirchen | VO/2013-359 | |||||
Ö 7 | Durchführung von Neujahrsempfängen durch das Amt | VO/2013-360 | |||||
Ö 8 | Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Hörnerkirchen | VO/2013-353 | |||||
Ö 9 | Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-291 | |||||
Ö 10 | Jahresrechnung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-298 | |||||
Ö 11 | Förderantrag Umsetzung Sportstättenkonzept (Projekt Zukunftsfähige Gemeinden Hörnerkirchen) | VO/2013-345 | |||||
Ö 12 | Einrichtung einer Begegnungsstätte in der Grundschule Hörnerkirchen hier: Förderantrag und Mittelbereitstellung | VO/2013-346 | |||||
Ö 13 | Ausschreibungs- und Vergabeordnung; Anwendung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO) | VO/2013-366 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Anwendung der SHVgVO vom 03.11.2005 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung anzuwenden.
Somit gilt:
§ 3 Wertgrenzenbestimmungen (1) Für Bauleistungen nach der VOB gelten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen: bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer a) Freihändige Vergabe - ohne Preisumfrage bis 999,99 € - nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 99.999,99 € b) Beschränkte Ausschreibung bei allen Gewerken - ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 999.999,99 € c) Öffentliche Ausschreibung bei allen Gewerken ab 1.000.000,-- € bis 4.999.999,99 €
(2) Für Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 2 Abs. 2 und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen: bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer a) Freihändige Vergabe - ohne Preisumfrage bis 999,99 € - nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis .99.999,99 € b) Beschränkte Ausschreibung ab 25.000,-- € bis 99.999,99 €€ c) Öffentliche Ausschreibung ab 100.000,-- € bis 199.999,99 €
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05.03.2013 - Amtsausschuss Hörnerkirchen | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die Anwendung der SHVgVO vom 03.11.2005 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung anzuwenden. Somit gilt: § 3 Wertgrenzenbestimmungen (1) Für Bauleistungen nach der VOB gelten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen: bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer a) Freihändige Vergabe - ohne Preisumfrage bis 999,99 € - nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 99.999,99 € b) Beschränkte Ausschreibung bei allen Gewerken - ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 999.999,99 € c) Öffentliche Ausschreibung bei allen Gewerken ab 1.000.000,-- € bis 4.999.999,99 €
(2) Für Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 2 Abs. 2 und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen: bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer a) Freihändige Vergabe - ohne Preisumfrage bis 999,99 € - nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis .99.999,99 € b) Beschränkte Ausschreibung ab 25.000,-- € bis 99.999,99 €€ c) Öffentliche Ausschreibung ab 100.000,-- € bis 199.999,99 €
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür (6) |
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Ö 14 | Nutzung des Kellerraumes im Amtsgebäude durch den Spielmannzug der DGS Hörnerkirchen e.V. | ||||||
Ö 15 | Zuschussantrag des SV Hörnerkirchen für die Teilnahme am Deutschen Turnfest | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 17 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 18 | Steuerangelegenheiten | ||||||
N 19 | Personalangelegenheit | ||||||
N 20 | Grundstückangelegenheiten Grundstück Barmstedter Straße | ||||||
N 21 | Grundstücksangelegenheiten Vermietung der Hausmeisterwohnung in der Schule | ||||||
N 22 | Grundstücksangelegenheiten Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages Rosentwiete 4 | ||||||
N 23 | Mietvertrag über einen Kellerraum , Rosentwiete 4 | ||||||
Ö 24 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76